Hilfreiche Informationen und Downloads zur Baumfällung in Stuhr oder Umgebung

Hier finden Sie wissenswerte Informationen und Dokumente zum Download rund um die Baumfällung.
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Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen?

Eine Fällgenehmigung wird bei Bäumen mit einem Stammumfang von 80 cm in den meisten Fällen benötigt. Der Antrag zur Baumfällgenehmigung kann in der Regel formlos an die zuständige Behörde gestellt werden. Hilfreich für die Antragsstellung sind immer genaue Angaben zum Baum bzw. Baumbestand wie z. B. genauer Standort, Eigentümer, Art, Höhe, Durchmesser, Schäden im Kronen- und Stammbereich (sofern erkennbar) und die unmittelbare Umgebung des Baumes. Eine Beschreibung sollte durch Fotos ergänzt werden.

Deutschlandweit ist der Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. Februar für Fällungen vorgesehen. Geht vom Baumbestand jedoch eine Gefahr aus, kann eine Ausnahmeregelung getroffen werden, die auch einer Beantragung bedarf.

Sollten Sie uns den Auftrag zur Baumfällung erteilen, übernehmen wir gerne für Sie das Einholen der erforderlichen Genehmigungen. Gerne kümmern wir uns um das Problem und finden eine passende Lösung für Sie. Kontaktieren Sie uns.

Alle Dokumente rund um Fällungen zum Download

Nehmen Sie unter 0421 89806630 Kontakt auf, um sich näher zum Thema Fällgenehmigungen beraten zu lassen.
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