Deutschlandweit ist der Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. Februar für Fällungen vorgesehen. Geht vom Baumbestand jedoch eine Gefahr aus, kann eine Ausnahmeregelung getroffen werden, die auch einer Beantragung bedarf.
Sollten Sie uns den Auftrag zur Baumfällung erteilen, übernehmen wir gerne für Sie das Einholen der erforderlichen Genehmigungen. Gerne kümmern wir uns um das Problem und finden eine passende Lösung für Sie. Kontaktieren Sie uns.