Zertifizierte Baumkontrollen nach 
FLL-  Baumkontroll-
Richtlinien 2020 

Es gibt viele Gründe, welche für regelmäßige Baumkontrollen und in größerem Umfang für ein Baumkataster sprechen. 
Einerseits kann man durch diese Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig Fehlwüchse, Krankheiten oder andere Gefahren für den Baum selbst erkennen und behandeln.

Andererseits ist man als Eigentümer von Bäumen verpflichtet für deren ausreichende Verkehrssicherheit zu sorgen. 

Geht man dieser Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nach und es kommt durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume zu Sachbeschädigungen oder im schlimmsten Fall zu Personenschäden, so muss man als Eigentümer dafür haften.

Wir kontrollieren nach geltenden Richtlinien
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Baumkontrollen führen wir nach FLL- Baumkontroll-
Richtlinie 2020 
durch

Seit dem September 2019 sind wir ein zuverlässiger Ansprechpartner für Baumkontrollen in Stuhr und der umliegenden Region von Bremen. Unsere Prüfungen führen nach FLL-Zertifizierung durch.

Wir freuen uns auf neue und spannende Aufgaben.

Rechtliche Hintergründe

BGB § 823 - Schadensersatzpflicht:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.


BGB § 836 - Haftung des Grundstücksbesitzers:

(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.

(2) Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.

Durch regelmäßige Baumkontrollen und Baumgutachten kommt man dieser 

Vorsorgepflicht 

in den meisten Fällen ausreichend nach, da man durch aktives Handeln einer groben Fahrlässigkeit entgeht. Nicht zuletzt vermeidet man durch frühzeitige Baumpflegemaßnahmen diverse Unfallquellen und darüber hinaus spart man sich Behandlungskosten für nicht korrigierte Fehlentwicklungen von Bäumen. Diese sind später meistens aufwendiger und somit auch teurer. In einigen Situationen lassen sich somit auch 

Baumfällungen

 und intensive Eingriffe vermeiden, wenn man nur rechtzeitig genug eingreift.


Nehmen Sie jetzt unter 0421 - 89806630 Kontakt auf und lassen Sie sich persönlich zu einer Baumkontrolle beraten.
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